Anzeigepflicht bei Bruch der Privatsphäre
Passiert doch einmal ein Datenschutz-Problem, dann gibt es in der DSGVO eine Meldepflicht.Aus dem Datenschutz-Register geht schon hervor, welche Daten es gibt und welche Risiken damit verbunden sind. Sind diese gegeben und werden Daten entwendet bzw. sogar missbraucht, dann gilt eine Meldepflicht. Innerhalb von maximal 72 Stunden müssen die Behörden informiert werden. Auch die betroffenen Personen müssen informiert werden - auch 'sofort', wenn die persönlichen Freiheiten und Rechte davon betroffen sind.
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